Vorsicht Vertragsbruch: Duschen im Stehen ist nicht immer erlaubt
Wenn in der Mietwohnung Schimmel festgestellt wird, ist in der Regel der Vermieter verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. Dieses Recht haben Mieter allerdings nicht immer, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln feststellte. Wenn die Schimmelbildung selbst verschuldet wurde, beispielsweise durch Duschen im Stehen bei nur teilweise gefliesten Wänden, obliegt die Mängelbeseitigung den Mietern.