OLG Bremen: Kein Schmerzensgeld für blinden Mann nach schwerem Sturz über E-Scooter
Wem E-Scooter ein Dorn im Auge sind, dürfte sich über das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen nicht freuen. Ein blinder Mann hatte dort im Zuge der Berufung ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro gefordert, weil er über quer auf dem Bürgersteig geparkte E-Scooter gestürzt war. Er brach sich dabei den Oberschenkelhals und musste operiert werden. Das OLG Bremen urteilte jedoch ebenso wie das Landgericht Bremen auch nicht in seinem Sinne - der Auffassung des Gerichts nach haben die Vermieterin der E-Scooter und zwei ihrer Angestellten ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt (Urteil vom 15.11.2023, Az. 1 U 15/23).