BGH: Auch Unternehmer sind geschützt
Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal haben Mercedes-Käufer, die einen entsprechenden Autokredit abgeschlossen haben, auch dann keine Schadenersatzansprüche verloren, wenn sie als Unternehmer gehandelt haben. Der Dieselsenat des BGH in Karlsruhe hat am Montag entschieden, dass es keinen Unterschied macht, ob die Kunden als Verbraucher oder als Unternehmer gehandelt haben (Urteil vom 03.07.2023, Az. VIa ZR 155/23).
Klausel zu weitreichend
Bereits im April hatte der BGH in einem Fall einer Verbraucherin festgestellt, dass eine ähnliche Klausel in den Darlehensverträgen der Mercedes-Benz-Bank unwirksam ist, da sie zu weitreichend ist (Urteil vom 24.04.2023, Az. VIa ZR 1517/22). Diese Klausel betrifft auch Ansprüche, die Kunden haben, wenn sie ihr Widerrufsrecht nach Abschluss des Darlehensvertrags nutzen. Der BGH erklärte im April, dass dies die Position der Käufer in unzulässiger Weise verschlechtert.
OLG Stuttgart war noch anderer Ansicht gewesen
In diesem konkreten Fall hatte der klagende Mann beim Autokauf ebenfalls einen Finanzierungsvertrag mit der Mercedes-Benz-Bank unterzeichnet, der festlegte, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt - "gleich aus welchem Rechtsgrund". Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass der Mann daher kein Recht mehr habe, Mercedes wegen mutmaßlich illegaler Abgastechnik auf Schadensersatz zu verklagen. Der BGH sah dies jedoch anders und hob das Urteil auf.
Rückverweisung zur Klärung
Nachdem der Mann in den Vorinstanzen gescheitert war, stellte der BGH nun klar, dass die entsprechende Klausel auch unwirksam ist, wenn es sich bei den Käufern um Unternehmer handelt, da es sich um zwingendes Recht handelt, das auch für sie gilt. Als Ergebnis muss das Oberlandesgericht Stuttgart den Fall erneut verhandeln und klären, ob die Mercedes-Benz-Bank dem klagenden Mann in diesem Fall aufgrund unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) haftet.