Folgen Sie uns auch auf Social Media:

Abgasskandal: Abwehrklausel von Mercedes erneut nichtig

Abgasskandal
3/7/23
3
Min. Lesezeit
drei Mercedes auf dem Parkplatz
Im April hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Kreditklausel der Mercedes-Benz-Bank, die Ansprüche wegen des Dieselskandals ausschließt, unwirksam ist. Diese Entscheidung gilt nach einer aktuellen Entscheidung sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer.

BGH: Auch Unternehmer sind geschützt

Im Zusammenhang mit dem Dieselskandal haben Mercedes-Käufer, die einen entsprechenden Autokredit abgeschlossen haben, auch dann keine Schadenersatzansprüche verloren, wenn sie als Unternehmer gehandelt haben. Der Dieselsenat des BGH in Karlsruhe hat am Montag entschieden, dass es keinen Unterschied macht, ob die Kunden als Verbraucher oder als Unternehmer gehandelt haben (Urteil vom 03.07.2023, Az. VIa ZR 155/23).

Klausel zu weitreichend

Bereits im April hatte der BGH in einem Fall einer Verbraucherin festgestellt, dass eine ähnliche Klausel in den Darlehensverträgen der Mercedes-Benz-Bank unwirksam ist, da sie zu weitreichend ist (Urteil vom 24.04.2023, Az. VIa ZR 1517/22). Diese Klausel betrifft auch Ansprüche, die Kunden haben, wenn sie ihr Widerrufsrecht nach Abschluss des Darlehensvertrags nutzen. Der BGH erklärte im April, dass dies die Position der Käufer in unzulässiger Weise verschlechtert.

OLG Stuttgart war noch anderer Ansicht gewesen

In diesem konkreten Fall hatte der klagende Mann beim Autokauf ebenfalls einen Finanzierungsvertrag mit der Mercedes-Benz-Bank unterzeichnet, der festlegte, dass der Darlehensnehmer als Sicherheit gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt - "gleich aus welchem Rechtsgrund". Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass der Mann daher kein Recht mehr habe, Mercedes wegen mutmaßlich illegaler Abgastechnik auf Schadensersatz zu verklagen. Der BGH sah dies jedoch anders und hob das Urteil auf.

Rückverweisung zur Klärung

Nachdem der Mann in den Vorinstanzen gescheitert war, stellte der BGH nun klar, dass die entsprechende Klausel auch unwirksam ist, wenn es sich bei den Käufern um Unternehmer handelt, da es sich um zwingendes Recht handelt, das auch für sie gilt. Als Ergebnis muss das Oberlandesgericht Stuttgart den Fall erneut verhandeln und klären, ob die Mercedes-Benz-Bank dem klagenden Mann in diesem Fall aufgrund unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) haftet.

BGH macht Tür für Diesel-Kläger weit auf
Die aktuelle Rechtsprechung des BGH eröffnet vielen Klägern die Möglichkeit auf Schadensersatz
Jetzt informieren
BGH macht Tür für Diesel-Kläger weit auf
Die aktuelle Rechtsprechung des BGH eröffnet vielen Klägern die Möglichkeit auf Schadensersatz
Jetzt informieren

Ähnliche Artikel

Das könnte Sie auch interessieren

Stimmen unserer Mandanten

Echte Erfahrungsberichte unserer Mandanten

Vertrauen aufgebaut, Probleme gelöst - Unsere Mandanten teilen ihre Erfahrungen mit uns.

Die Kanzlei ist Spitze. Prompte Beratung: professionell und vollkommen erklärend; der Vorgang zur Beitragsreduzierung bei der AXA lief zügig und glatt ab. Preis Leistungsverhältnis der Kanzlei ist super. Ich kann diese Kanzlei absolut empfehlen.
Wolfgang Spoelgen
Google-Bewertung
Bisher kann ich nur postiv von der Kanzlei sprechen. Sind sehr freundlich und hilfsbereit
Karoline Offelmann
Google-Bewertung
Professionell mein Anliegen behandelt und zum Erfolg geführt. Stets freundlich und kompetent. Abwicklung per Telefon und/oder Email war problemlos. Ich würde diese Kanzlei wieder wählen. Besten Dank!
Karsten Alex Krause
Google-Bewertung
Sehr zufrieden. Vollste Transparenz bezüglich der Kosten. Anliegen werden rasch bearbeitet.
Michael Hof
Google-Bewertung
Mit der Beratung zum Tarifwechsel in meiner PKV sehr zufrieden. Beratung und Wechsel haben sich finanziell gelohnt. Alles zügig und wie vorher zugesagt und abgesprochen durchgeführt. Beratungsgebühr wird sich innerhalb 4 Monate amortisieren.
Rene Farmer
Google-Bewertung
Sehr nettes Gespräch und sehr informativ. Vielen lieben Dank für die schnelle Auskunft! Immer wieder gerne sehr kompetent....
Yvonne Pfaffe
Google-Bewertung
Trotz meiner Angst vor diesem Telefonat wurde ich sehr gut beraten und beruhigt. Fühlte mich wohl und gut aufgehoben. Bin dankbar jetzt Hilfe zu bekommen ohne Angst vor diesem Schritt haben zu müssen in eine Insolvenz zu gehen. Danke dafür.
Diana Lehmann
Google-Bewertung
Absolut fair und super Service! Man wird super beraten, um die richtige Entscheidung zu treffen. Vielen Dank für euren Support.
Abu Yaser
Google-Bewertung
Bekannt aus
Logo SternTVLogo BILD
Der Ablauf

So können Sie Ihre Anfrage schnell & einfach stellen

Ihr Weg zur Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei.

1

Thema wählen & Formular ausfüllen

Sie füllen ganz einfach das mehrstufige Formular aus und lassen uns die Daten zukommen.
Thema oder Abteilung auswählen
2

Kostenloser Erstkontakt

Buchen Sie einen Termin und wir klären alle Fragen zum weiteren Vorgehen. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
3

Beauftragung

Sind alle Fragen geklärt, beauftragen Sie uns ganz einfach online – und schon geht’s los!

Jetzt kostenlos Kontakt aufnehmen!