Hintergrund
Schon im September 2021 hatte die Datenschutzkonferenz der Länder (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, in einem Beschluss festgestellt, dass die Telekommunikationsunternehmen die Vertragsdaten von Kundinnen und Kunden nicht ohne ihre Einwilligung an die Schufa weiterleiten dürfen. Ebenfalls hatten mehrere Gerichte diese Übermittlung als rechtswidrig beurteilt (LG Köln, Urt. v. 23.03.2023 – 33 O 376/22 und LG München I, Urt. v. 25.04.2023 – 33 O5976/22; beide noch nicht rechtskräftig). Eine rechtskräftige Entscheidung steht allerdings noch aus.
Nach Mitteilung der Schufa auf ihrer Internetseite hätten die Telekommunikationsunternehmen bereits seit Anfang 2022 keine derartigen Daten mehr an die Schufa weitergeleitet.
Löschung von Positivdaten
Positivdaten sind Mitteilungen über abgeschlossene Mobilfunkverträge, also über das bloße Bestehen eines Kundenkontos bei Mobilfunkanbietern mit kreditorischem Risiko. Mitteilungen über Kundenkonten auf Prepaid-Basis erfolgten deshalb mangels Zahlungsausfallrisiko nicht und können deshalb auch von der Löschung nicht betroffen sein.
Informationen zu Zahlungsausfällen oder von Betrugsfällen durch Kunden gegenüber dem Mobilfunkanbieter, sogenannte Negativdaten, sind von der Löschung nicht betroffen und werden auch weiterhin gemeldet.
Einfluss auf den Schufa-Score
Wichtig für den Verbraucher ist in diesem Zusammenhang, dass die Schufa zum ersten Mal Hinweise gibt, wie die Positivdaten bisher Einfluss auf den Schufa-Score genommen haben. Der Schufa-Score bzw. Bonitäts-Score ist eine Zahl in Prozentangabe, die die Wahrscheinlichkeit abbildet, mit der der Verbraucher seine Kreditraten und Rechnungen begleichen wird. Je höher also der Schufa-Score ist, desto besser ist die Bonität des Kunden.
Hierzu führt die Schufa auf ihrer Internetseite folgendes aus: „Unsere Analysen im Vorfeld zur Löschung haben gezeigt, dass sich die Scores im Durchschnitt nur marginal verändern. Bei 53 Prozent der Personen wird der Score nach Löschung niedriger, bei 47 Prozenthöher sein (…). Analysiert wurde die Auswirkung auf den Bankenscore, den am häufigsten durch die SCHUFA für Kreditentscheidungen zur Verfügung gestellten Score.“
Denn Vertragsbeziehungen von mehr als 5 Jahre zu demselben Telekommunikationsunternehmen wirkt sich – so die Schufa – positiv auf den Bonitäts-Score aus. Entsprechendes gilt für Personen, zu denen wenige oder keine weiteren Daten bei der Schufa vorlagen. Im Falle der Meldung von zahlreichen Verträgen von Telekommunikationsunternehmen kann sich dies nach Hinweis der Schufa – statistisch gesehen – negativ auf den Bonitätsscore auswirken, denn mit jedem einzelnen Vertrag ist eine Zahlungsverpflichtung verknüpft.
Anspruch auf Schadensersatz wegen bisheriger Speicherung
In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit auf Schadensersatz. In anderen Fällen von Datenschutzverstößen wurden bereits Entschädigungen in Höhe von mehreren Tausend Euro zugesprochen. Zum Beweis eines Datenschutzverstoßes benötigen die Betroffenen eine sogenannte Datenkopie von der Schufa, aus der hervorgeht, ob ihre Handyvertragsdaten tatsächlich in deren Datenbank gespeichert sind. Eine solche Datenkopie kann kostenfrei über die Webseite der Schufa angefordert werden.