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Abgasskandal 2.0? BGH stellt am 26.06.23 die Weichen

Abgasskandal
10/5/23
3
Min. Lesezeit
Personen an Schreibtisch gestikulieren im Gespräch
Die bevorstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) am 26. Juni 2023 verspricht eine bedeutende Wendung im Diesel-Abgasskandal zu werden. Der BGH wird dreiexemplarische Fälle von VW, Audi und Mercedes verhandeln, deren Auswirkungen die gesamte Automobilbranche betreffen werden.

Der Diesel-Senat des BGH beabsichtigt, die Konsequenzen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023 für zukünftige Rechtsprechung zu klären. Das Urteil des EuGH hat die Hürden für Schadensersatzansprüche von Autokäufern im Vergleich zum BGH deutlich gesenkt. Wenn der BGH der Sichtweise des EuGH folgt, könnte eine Klagewelle gegen nicht nur Volkswagen, sondern auch andere Hersteller von Dieselfahrzeugen wie Audi, Mercedes, BMW, Opel und Fiat folgen.

Die Kanzlei Ghendler Ruvinskij sieht derzeit enorm gestiegene Chancen für Verbraucher, Schadensersatz zu erhalten, und empfiehlt Betroffenen eine kostenlose Online-Beratung. Weitere Informationen zu den Entwicklungen am EuGH und BGH finden Sie auf unserer Website.

Die derzeitige Situation

Beim BGH sind derzeit etwa 2.000 Dieselverfahren anhängig,während es in den unteren Instanzen rund 100.000 Verfahren gibt. Seit demStatement des EuGH im Sommer 2022, dass die Hürden für Verbraucheransprüchegegen die Diesel-Hersteller gesenkt werden sollen, warten die meisten Gerichteauf die Entscheidungen der obersten Gerichte und setzen ihre Verfahren aus. Mitdem neuen Diesel-Urteil möchte der BGH Leitlinien für die untergeordnetenInstanzen festlegen. In der ersten mündlichen Verhandlung am 8. Mai 2023 zeigteder Diesel-Senat des BGH eine Tendenz zu einer neuen, verbraucherfreundlichenRechtsprechung. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte der Verhandlung am 8. Mai 2023 zusammengefasst:

Neue Art des Schadensersatzes?

Das Gericht plant offensichtlich die Einführung eines neuen Schadensersatzanspruchs. Die Richter haben den Begriff "Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz" geprägt. Aus Sicht des Gerichts haben die getäuschten Verbraucher durch die Abgasmanipulation nicht nur Vertrauen verloren, sondern es ist ihnen hypothetisch auch ein Schaden entstanden. Dieser Schaden resultiert aus möglichen Stilllegungen der Fahrzeuge, wenn sie nicht in einen gesetzeskonformen Zustand gebracht werden können, sowie aus einem potenziell geringeren Verkaufserlös beim Weiterverkauf. Insgesamt haben die Verbraucher im Abgasskandal für ihre Dieselautos zu viel bezahlt. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem Wert des Fahrzeugs ohne Abgasmanipulation könnte als neuer Schadensersatz dienen. Die neue Formel des BGH im Diesel-Abgasskandal könnte lauten: "Illegale Abschalteinrichtung = Schadensersatz".

Fahrlässig reicht aus

Der Nachweis von vorsätzlichem Handeln der Autohersteller, wie bisher vom BGH gefordert, würde zukünftig entfallen. Nach dem Urteil des EuGH genügt bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns.

Da illegale Abschalteinrichtungen in nahezu allen Dieselmotoren zu finden sind, könnten Schadensersatzansprüche gegen nahezu alle Hersteller von Dieselfahrzeugen möglich sein. Das umstrittene Thermofenster, das die Abgasreinigung von der Außentemperatur abhängig regelt, gilt als Industriestandard bei den Herstellern. Der EuGH hält das Thermofenster jedoch für illegal.

Auswirkungen des Urteils

Nach der mündlichen Verhandlung bleiben noch viele Fragen offen, wie der neue Schadensersatz berechnet wird und was passiert, wenn Fahrzeuge stillgelegt werden müssen. Auch die Frage der Verjährung ist noch ungeklärt. Der BGH wird am Montag darauf Antworten liefern müssen.

Die Anwaltskanzlei Ghendler Ruvinskij bewertet die Entwicklung im Abgasskandal am EuGH und BGH wie folgt:

Bisher konnten viele Verfahren aufgrund der strengen Haftungsmaßstäbe des BGH nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Es musste nachgewiesen werden, dass die Hersteller vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hatten. Die Situation hat sich nun geändert. Der EuGH hat die Hürden für Schadensersatzansprüche gesenkt.

Nicht alles was bei VW rauskommt, ist ausreichend sauber (c) Pexels

Thermofenster weit verbreitet

Da sich in den meisten Dieselmotoren zumindest das Thermofenster befindet, bestehen Schadensersatzansprüche gegen nahezu alle Hersteller von Dieselfahrzeugen.

Es besteht eine reale Gefahr der Stilllegung von Fahrzeugen. Der EuGH hat festgestellt, dass Thermofenster unzulässig sind, und nationale Gerichte müssen Maßnahmen ergreifen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in einem Urteil zum VW-Software-Update deutlich gemacht, dass eine Stilllegung droht, wenn das Thermofenster im Update für den Dieselmotor EA189 nicht entfernt wird. Thermofenster wurden in nahezu allen Diesel-Fahrzeugen der EURO 5 bis EURO 6b-Normen verwendet. Die Deutsche Umwelthilfe plant Klagen gegen betroffene Fahrzeuge, und Stilllegungen oder teure Nachrüstungen mit Harnstoff könnten die Folge sein. Die Fahrzeugeigentümer tragen die Konsequenzen.

Online-Check weist den Weg

Zusammenfassend müssen Verbraucher, die vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, mit erheblichen finanziellen Einbußen aufgrund von Fahrverboten, Stilllegungen und Wertverlusten rechnen, wenn sie ihre Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Es wird empfohlen, eine Individualklage einzureichen. Die Chancen stehen nach der aktuellen Rechtsprechung sehr gut. Durch einen kostenfreien Online-Check kann der richtige Weg aus dem Dieselskandal ermittelt werden. Es wird der konkrete Fall geprüft und eine Ersteinschätzung gegeben, bevor ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer vereinbart wird.

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