Mobiles Halteverbot - wer übernimmt die Abschleppkosten eines Fahrzeugs?
Ein mobiles Halteverbot trifft Verkehrsteilnehmer mit ordnungsgemäß geparkten Fahrzeugen häufig unerwartet. Eine veränderte Parksituation, auf die sie sich ständig einstellen sollten, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied. Denn Fahrzeuge dürfen auch in einem nachträglich eingerichteten Halteverbot abgeschleppt werden. Die Richter stellten klar, wer die Kosten dafür trägt, hängt von der Vorlaufzeit ab.